Warenkreditbetrug
Warenkreditbetrug
Den Strafbestand des Warenkreditbetruges kennt das Strafgesetztbuch (StGB) so nicht. Dort findet man lediglich den Betrug. Warenkreditbetrug ist kein Delikt, sondern ein Verbrechen. Viele Menschen begehen jedoch leichtfertig und meistens ohne es zu wissen einen Warenkreditbetrug.
Man kann hier in zwei Personengruppen unterscheiden – die erste, die straff organsiert Waren auf Rechnung oder mittels falscher bzw. gestohlener Kreditkarte einkauft um diese weiter zu veräußern. Hier steht bereits von vornherein fest, das die Ware nicht bezahlt werden soll. Deshalb sollte man bei besonders günstigen Angeboten zwei mal hinschauen.
Bei der zweiten Gruppe handelt es sich um Menschen, die ihre eigene Situation falsch einschätzen. So sind es z. B. Hartz IV bezieher, die sich eine neue teure Sterioanlage kaufen und per Ratenzahlung zahlen wollen oder Menschen die bereits die sogenannte eidestattliche Versicherung abgegeben haben und meinten sie können sich das ein oder andere doch noch leisten. In diesen Fällen stand bereits vor der Bestellung fest, dass das Budget nicht ausreicht um den Zahlungsverpflichtungen nach zu kommen.
Auch dies ist ein Warenkreditbetrug. In beiden Fällen käme es im Falle einer Verurteilung zu einer erheblichen Strafe – wie hoch diese ist, ist vom Einzelfall sowie von der Höhe, des angerichteten Schadens abhängig. In der Regel kann man jedoch sagen, dass bei einer organisierten Bande die Strafe härter ausfallen wird, als bei einem Menschen, der sein Leben derzeit nicht im Griff hat.
Q:Beitrag Dritter
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